Kartellrecht: VGVO-Reform

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00:00:00: Music.

00:00:06: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer ich darf Sie herzlich zu der zweiten Folge des Noerr_podcast unserer Praxisgruppe Kartellrecht begrüßen.

00:00:14: Mein Name ist Lukas Gasser Associate im Berliner Büro von Noerr und gegenüber von mir sitzt heute.

00:00:21: Karsten Metzlaff, Partner bei Noerr im Hamburger und im Berliner Büro hallo Karsten.

00:00:25: Hallo Lukas und auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer

00:00:31: Karsten in unserer heutigen Folge des Podcast sprechen wir über die Anwendung des Kartellrechts in vertikal Verhältnissen genauer gesagt über den laufenden Reformprozess der VGVO

00:00:44: der vertikal Gruppenfreistellungsverordnung du bist ja ein ausgewiesener Experte auf diesem Feld mit jahrzehntelanger Beratungserfahrung

00:00:52: und du kannst unseren zuhören daher sicher zunächst kurz erklären was wir unter diesen sperrigen Begriffen verstehen können

00:01:00: Lukas kann ich gerne machen also dieses Wortungetüm vertikal Gruppenfreistellungsverordnung ist eigentlich schnell erklärt das Kartellverbot verbietet ja wettbewerbsbeschränkende Klausel in Vertriebsverträge bei Vertriebs Verträgen geht es immer um einen Hersteller

00:01:17: und einen Absatzmittler beide stehen ja auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen

00:01:23: und deswegen weil sie auf unterschiedliche Wirtschaftsstufen stehen spricht man von einem vertikal Verhältnis.

00:01:29: Jetzt können ja bestimmte wettbewerbsbeschränkende Klausel in solchen Vertriebs Verträgen auch vom Kartellverbot freigestellt werden.

00:01:37: Und mit so einer vertikal Gruppenfreistellungsverordnung hat man jetzt vereinfacht gesagt eine Vertriebs Verordnung geschaffen in der erklärt wird welche Klauseln in Vertriebsverträge vom Kartellverbot

00:01:52: freigestellt werden und mit dieser Verordnung will die Kommission eben Unternehmen irgendwas an die Hand geben das für sie leicht und verständlich ist

00:02:01: Grundsatz geht es bei der Fahrt und darum das eben alle

00:02:05: wettbewerbsbeschränkende Klausel in Vertriebsverträge vom Kartellverbot freigestellt sind sofern erstens die Parteien der Marktanteile von weniger als 30% haben und zweitens keine besonders schädlichen Klaus und wir sprechen von kernbeschränkungen in den Vertriebs Verträgen

00:02:22: vereinbart sind wie z.b. Preisbindung gilt die aktuelle VGVO ja nur bis Mai 2022.

00:02:33: Die Kommission hat im Rahmen eines nivellierungs Prozesses nachdem sie

00:02:38: ja umfangreiche consolatio Konsultationen allein Interessensgruppen durchgeführt hat Anfang Juli 2021 die Entwürfe für eine neue vertikal Gruppenfreistellungsverordnung.

00:02:51: Und dazugehöriger Leitlinien vorgelegt damit sollen die identifizierten Probleme und Regelungslücken gelöst werden

00:02:59: richtig Lukas aber lass uns jetzt nicht über den Novellierung Spritze sprechen lass uns doch am besten gleich jetzt zu den innerlichen Vorschlägen der Kommission kommen denn einige Vorschläge haben es in sich und schlagen auch bei dem betroffenen Unternehmen oder.

00:03:15: Du sprichst von hohen Wellen welche Änderungen stoßen denn dann nach deiner Meinung bzw nach deiner Kenntnis in der Praxis auf besonderes Interesse.

00:03:24: Ja so meine Sachen sind eigentlich drei Themen hervorzuheben also erstens die Regelung zur Dualen Vertriebssystem zweitens die Regelung für Online-Handelsplattform und drittens dann Regelungen zum.

00:03:36: Onlinevertrieb na dann steigen wir direkt bei den dualen Vertriebssysteme nein was versteht man darunter genau

00:03:44: ja beim dualen Vertrieb verkauft der Hersteller seine Produkte eben nicht nur an Händler sondern er vertreibt diese auch selber und zwar vertreibt er sie auf zwei Wegen da kommt der Begriff Dual her entweder vertreibt er also

00:03:58: über Absatzmittler oder selbst über eigene Shops entweder stationär.

00:04:03: Oder online und das bedeutet dass der Hersteller auf der Einzelhandel Stufe in einem Wettbewerbsverhältnis zu den Händlern steht

00:04:11: und jetzt müssen wir wissen dass diese vertikale Gruppenfreistellungsverordnung eben nicht auf Vereinbarung zwischen Wettbewerbern anzuwenden ist.

00:04:21: Allerdings gibt's davon eine Ausnahme der Zeit und das ist der mich der duale Vertrieb in der Verordnung wird erklärt dass der duale Vertrieb doch ausnahmsweise freigestellt ist.

00:04:33: Zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung der Vertikal-GVO und deshalb auch in der aktuellen Fassung weil die Bedeutung des Dual Vertriebs

00:04:42: ja begrenzt der Vertrieb über unabhängige Händler war für Hersteller weitaus bedeutender als der Eigenvertrieb.

00:04:50: Nun haben wir nicht nur durch Corona sondern allgemein in den letzten Jahren gesehen dass der Online-Vertrieb vor allem auch für die Hersteller sich selbst stark an Bedeutung zugenommen hat.

00:05:03: Aus regulatorischer Sicht hat sich das in der neuen Vertikal-GVO bzw im Entwurf dieser wie.

00:05:11: Widergespiegelt.

00:05:13: Ja die Kommission sagt sich das ganze ist bedeutender geworden das müssen wir uns genauer angucken und das bedeutet die goldenen Zeiten sind schlicht vorbei das heißt die Kommission will jetzt einen abgestuften

00:05:26: Ansatz Zahn wenn lass mich den kurz erklären also erstens nach wie vor Geld umfassende Freistellung von.

00:05:35: Clausen selbst beim dualen Vertrieb allerdings nur noch wenn der gemeinsame Marktanteil des Herstellers und des Betroffene Händlers auf der Einzelhandels Ebene zusammen nicht mehr als 10% beträgt.

00:05:48: Also früher 30% jetzt 10% zweitens was passiert denn nun zwischen 10 und.

00:05:55: 30 % Marktanteil da sagt die Kommission stop da gibt's nur noch eine eingeschränkte Freistellung eingeschränkt heißt da gucken wir uns jetzt mal ein bisschen genauer der Informationsaustausch zwischen Hersteller

00:06:09: und Händler an was machen die da eigentlich.

00:06:12: Und da sagt die Kommission nebenbei raus aus der Vertikal-GVO das gucken wir uns unter den horizontalleitlinien an weil nach unserer Auffassung geht's hier um das Verhältnis zwischen Wettbewerbern

00:06:26: und die Kommission sagt noch also beim dualen Vertrieb kann es auch nicht sein dass ihr bezweckte.

00:06:35: Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen vereinbart die fallen auch nicht mehr unter die Gruppenfreistellungsverordnung.

00:06:45: Wenn ich mir das so anhöre dann dürfte das in der Praxis ja zuerst zu einem deutlichen Mehraufwand führen und vor allem auch zu entsprechenden Schwierigkeiten.

00:06:55: Die Systeme müssen ja Märkte definieren und die Marktanteile vor allem auf den lokalen einzelhandelsmärkte feststellen.

00:07:03: Ja völlig zutreffende Lukas also abgesehen von diesen erheblichen Schwierigkeiten und auch diesen Mehraufwand insbesondere für kleine mittlere Unternehmen ist aus meiner Sicht aber diese Ansatz der Kommission auch durchaus fragwürdig warum ist er fragwürdig

00:07:19: war nach meiner Auffassung ein

00:07:22: Informationsaustausch in Vertriebs Konstellation ehrlichgesagt typisch des und teilweise sogar erforderlich ist für eine effiziente Steuerung des Vertriebssystems.

00:07:32: Nimm mir z.b. mal Franchise-Systeme dort schuldet der Franchisegeber.

00:07:38: In Franchise-Partner nehmen nicht nur die laufen unterstützungs und er muss ihm sogar Know-how zur Verfügung stellen und seine eigenen Erfahrungen.

00:07:47: Was macht man in solchen Franchise-System der Franchisegeber holt sich Informationen von der Front also Informationen über

00:07:54: die Markt und Konkurrenzsituation aber auch Informationen über

00:07:59: den Absatz der Produkte teilweise auch über Warenwirtschaft und Kassensysteme und nutzt diese Informationen natürlich um Entscheidung zur Steuerung zu fällen welche Produkte muss ich einkaufen welche Farb laufen besser etc etc etc.

00:08:14: Das ist einfach tägliches Brot und das wird jetzt quasi unter Generalverdacht gestellt kann mein S8 nicht sein.

00:08:24: Insofern ist ja wohl zu vermuten dass die Kommission beim Entwurf dieses VGVO Vorschlag sie Tragweite für eine Vielzahl von Vertriebssystem noch nicht wirklich erkannt hat.

00:08:35: Da steht wohl zu erwarten dass die betroffenen Unternehmen und Verbände im Rahmen einer Stellungnahme.

00:08:40: Für diesen vorliegenden Entwurf die Kommission darauf aufmerksam machen werden die Gelegenheit besteht ja noch bis zum 17. September 2021,

00:08:49: ob und wie die Kommission auf entsprechende Kredit eingeht wird allerdings noch interessant werden in der Tat aber lass uns doch weiter machen.

00:08:59: Ja kommen wir zu dem zweiten von dir genannten. Und zwar zu den Änderungen betreffend Online-Handelsplattform

00:09:08: wenn du von Online-Handelsplattform sprichst kommt Mia und möglicherweise auch vielen unserer Zuhörer sicher Amazon und Conan Sinn.

00:09:16: Plattformen wie diese sind ja ohnehin unter starker Beobachtung insbesondere vom Bundeskartellamt was sieht denn nun die VGVO für Online-Handelsplattform vor.

00:09:26: Ja auch die VGVO schnappt sich also die Online-Handelsplattform zunächst mal muss man glaube ich unterscheiden zwischen den sogenannten Hybriden.

00:09:36: Und den ich nennen sie jetzt mal normalen Online-Plattform.

00:09:40: Übrigen Plattform was sind dass das den Plattform wo letztendlich der Plattformbetreiber auch selber waren oder Dienstleistung als Händler anbieten also eine Form des dualen Vertriebes.

00:09:50: Beispiel ist natürlich Amazon der Amazon Marktplatz Amazon vertreibt doch selber über seinen Marktplatz.

00:09:57: Was sagt die VGVO nun die sagt diese Hybriden Plattform werden vollständig dem Anwendungsbereich der.

00:10:05: VGVO entzogen fallen also in Zukunft komplett raus aus der VGVO.

00:10:11: Die Nase runter gesonderter Beobachtung.

00:10:16: Normale Online-Plattform die unterfallen zukünftig der.

00:10:22: VGVO dort gab es ja in der Vergangenheit die große Diskussion ob diese normalen Online-Plattform ein Beispiel nämlich die brückenhotel Vermittlungsplattform ob die dem Handelsvertreter Privileg unterfallen.

00:10:37: Und damit sozusagen in die besondere Gunst kommen dass viele ihrer Regelung dem Kartell.

00:10:42: Verbot sowieso entzogen sind dass wir dann auch schon gar nicht mehr so die VGVO da kommt jetzt die Kommission um die Ecke und macht diesen Meinungsstreit ein Ende und sagt.

00:10:52: Also Online-Handelsplattform sind aus unser Sicht keine Vermittler sondern Anbieter und als Anbieter können sie keiner Vertreter sein und deswegen gilt auch das Handelsvertreter Privileg.

00:11:04: Mir warum sind sie keine Handelsvertreter weil so die Kommission die sind ja irgendwie nicht wie Handelsvertreter in die Vertriebsorganisation irgendeines ja

00:11:14: Produkt Anbieters oder was auch immer eingegliedert denken wenn man einmal sind dabei und es ist auch so dass diese.

00:11:22: Plattformen ein eigenes Risiko tragen deswegen kein Handelsvertreter Privileg deswegen sollen die in Zukunft ganz normal der VGVO unterfallen.

00:11:33: Zusammenhang mit solchen Plattformen ist ja auch noch kurz auf die Änderungen im Hinblick auf meistbegünstigungsklauseln einzugehen wieder ein.

00:11:42: Etwas sperriger Begriff aber weit verbreitet insbesondere in der Form der weiten meistbegünstigungsklauseln.

00:11:51: Danach verpflichteten sich Unternehmen gegenüber all den Online-Plattform ihre Leistungen oder Waren nicht zu günstigeren Konditionen auf anderen Vertriebswegen CIS online oder offline anzubieten.

00:12:04: Ja richtig das heißt diese weiten Meistbegünstigungsklausel die sind zukünftig nicht mehr von der VGVO freigestellt mit anderen Worten ein Hotel kann also in Zukunft auf auch auf einer konkurrierenden Hotel Vermittlungsplattform seine

00:12:21: Zimmer anbieten.

00:12:23: Und letztendlich auch zu günstigen Preisen aber zulässig bleiben weiterhin die sogenannten engen Meistbegünstigungsklausel also das sind die Klausel wonach.

00:12:33: Der Hotelbetreiber in sein Hotelzimmer nicht auf einer eigenen Webseite günstiger.

00:12:42: Anbietet das kann dem Hotel jetzt verboten werden und damit will man also dieses Freeriding Problem eigentlich beseitigen nehme ich das der

00:12:51: Hotelbetreiber letztendlich die Plattform nur als Werbekanal benutzen und dann sagt er chibici Ich biete selber auf meiner Webseite aber das Zimmer billiger.

00:13:01: Das kann ihm untersagt werden.

00:13:04: Karsten sind dabei einem Punkt angelangt der eine gute Überleitungen zum dritten Themenkomplex bietet den Online-Vertrieb insgesamt dieser hängt ja teils mit dem Themenkomplex Online-Handelsplattform zusammen denn.

00:13:19: Wenn wir über Online-Vertrieb sprechen müssen wir auch über drittplattform Verbote sprechen drittplattform Verbote sind ja vom OGH im coti Urteil Ende 2017.

00:13:29: Ja für zulässig erklärt worden ja Olga hat entschieden dass Anbieter von Luxusprodukten wie etwa hochwertigen Kosmetiker

00:13:39: ihren Händlern untersagen dürfen die betroffenen Produkte nicht über Plattform wie Amazon oder ebay zu verkaufen,

00:13:46: ist denn dem Entwurf der VGVO diesbezüglich eine Klarstellung zu entnehmen

00:13:52: ja das muss da durch die Kommission auch machen

00:13:57: ober schlägt unter hat ja der OLGA so festgestellt dass plattformverbot zulässig weil auf freigestellt sind nach der VGVO das wird jetzt auch in den Leitlinien von der Kommission

00:14:08: so klargestellt damit dürfte dieser Streit ein für allemal geklärt sein.

00:14:13: Die Nutzung von Plattformen kann also grundsätzlich verboten werden wenn der Hersteller dadurch sein Markenimage.

00:14:20: Die aufgebaute Reputation der Marke schützen will von Plattform zu unterscheiden sind ja Preisvergleichsseiten.

00:14:29: Sind die Leitlinien auch.

00:14:31: Für diese entsprechende Regelungen vor ja auch da findet sich tatsächlich in den Leitlinien was die Kommission stellt nämlich fest dass ein.

00:14:39: Generelles Verbot der Nutzung von Preisvergleichsportale nicht freistellungs fähig ist allerdings steht in den laitinen auch dass die Nutzung von bereits Vergleichsportalen Anforderungen durch den Hersteller.

00:14:54: Unterstellt werden.

00:14:56: Wann erscheint es dass die effektive Nutzung des Internets nicht verhindert wird.

00:15:06: Die effektive Nutzung des Internets das Internet wird ja vor allem auch für Werbezwecke verwendet wie sieht's denn mit der Ausgestaltung.

00:15:15: Von Online-Werbung durch vertriebsmittler aus gibt es auch da

00:15:20: zu etwas in den Leitlinien ja auch da findest du was in den Leitlinien dazu auch da kommt die Kommission um die Ecke und sagte grundsätzlich sind Anforderung an die Ausgestaltung der Online-Werbung zulässig

00:15:33: kein Problem auch hier wieder die Einschränkung mit dem generellen Satz dass die effektive Nutzung des Internets

00:15:40: genau gesagt eines oder mehrerer online Werbekanäle nicht gänzlich verhindert werden darf.

00:15:46: Ja das bedeutet übrigens das so der Hersteller Nutzungs Modalitäten im Hinblick auf die Online-Werbung vorgeben kann.

00:15:54: Spannend finde ich im Hinblick auf den online Betrieb wir auch noch die Änderungen zum dual pricing also.

00:16:02: Zu sogenannten Doppel Preissystem die Kommission eröffnet in den Entwürfen künftig gewisse Steuerungsmöglichkeiten was den Vertriebskanal also online oder stationär angeht.

00:16:14: Bislang waren ja Vorgaben bezüglich unterschiedlicher Preise für online und offline Verkäufe absolut nicht zulässig.

00:16:21: Ja das ist richtig früher doof nehmen die Abgabepreise des Herstellers sind soweit nicht unterschiedlich sein das aber ändert sich jetzt auch denn die Kommission sagt dass dieses

00:16:31: dual pricing tatsächlich nicht mehr als kernbeschränkung einsortiert werden soll

00:16:38: das bedeutet dass Hersteller jetzt in Zukunft tatsächlich unterschiedliche Abgabepreise für online und offline Verkäufe desselben Händlers festsetzen können

00:16:49: um damit z.b. unterschiedliche hohe Investitionen des Händlers in den jeweiligen Vertriebskanal ausgleichen zu können.

00:16:58: Alink sagt die Kommission in den Laden das nächste erste trotz die unterschiedlichen Preise auch noch angemessen sein müssen und in angemessenem Zusammenhang mit den Kosten stehen.

00:17:12: Durchaus verständlich nachdem wir uns ja jetzt recht spezifische Änderungen angesehen haben lass uns vielleicht noch kurz auf den schon erwähnten neuen Grundsatz der sich für online Vertrieb

00:17:24: allgemeine eben laut Kommission durchsetzen sollte kommen und zwar,

00:17:31: liest man ja ständig in den Leitlinien vom effektiven Internetvertrieb für Händler der stets möglich bleiben muss.

00:17:39: Was steckt genau dahinter ist ja ein recht unklarer bzw ein sehr weit gefasster Begriff.

00:17:45: Ja Lukas das ist eine wirklich gute Frage du liest tatsächlich an jeder Stelle in den Leitlinien davon dass die effektive Nutzung des Internets möglich bleibt Bosco Mission scheint da so auch

00:17:58: angesichts der Entscheidung des EuGH zur Auffassung gelangt zu seinen naja

00:18:04: Beschränkungen in dieser oder jener Art also Stichwort Ausgestaltung der Online-Werbung z.b. die sind möglich aber der Vertrieb über das Internet darf natürlich nicht gänzlich behindert werden und da kommt dann dieser Grundsatz her

00:18:19: ich vereinfache alles ist möglich solange der effektive Internetvertrieb.

00:18:24: Des Händlers noch möglich bleibt das heißt mit anderen Worten der Internetvertrieb.

00:18:29: Das hängt das darf nicht komplett verhindert werden es muss noch Möglichkeiten geben über das Internet zu vertreiben und da muss man sich jetzt natürlich die jeweilige

00:18:39: Konstellation im Einzelfall anschauen was soll da verboten werden was bleibt dann eben noch möglich aber du hast ja schon gesagt das ist ein relativ unbestimmter Rechtsbegriff hier da werden wir noch

00:18:51: einiges an Diskussion aber auch an Entscheidung zur Ausfüllung erleben werden.

00:18:58: Ich halte jetzt mal fest Einschränkungen und Vorgaben sind das so in allen erwähnten Bereichen ist online Vertriebsrecht weitreichend sogar möglich nur komplette Verbote will die Kommission in keinem Fall sehen.

00:19:11: Es gilt stets der Grundsatz dass diese sogenannte effektive Nutzung des Internets nicht gänzlich beschränkt werden darf.

00:19:20: Ja das kann man tatsächlich genauso grob zusammenfassen wir werden in der Praxis dann in Zukunft erleben müssen wie man.

00:19:30: Diesen Begriff flt wird das Nutzung des Internets dann tatsächlich ausfüllen wird.

00:19:35: So Carsten unsere Podcast Zeit ist fast schon wieder um und wir haben nur die deine Ansicht nach wichtigsten Neuerungen besprochen.

00:19:46: Kannst du unseren Zuhörerinnen und Zuhörern bitte noch kurz einen Überblick.

00:19:51: Zu den übrigen Themen der VGVO Reform geben ja Lukas er in der Tat man könntet noch einiges erzählen resale price maintenance und der gleich und dergleichen aber lass mich kurz auf zwei

00:20:06: Neuron noch eingehen erstens.

00:20:09: Wettbewerbsverbote da gibt es eine spannende Erleichterung es ist nämlich so dass diese sogenannten automatischen Verlängerungsklausel.

00:20:19: Dir ja dazu führten dass bei einer hundertprozentigen bezugsbindung ein ein solcher Vertrag nur über 5 Jahre,

00:20:28: laufen durfte die automatische verlängerst Auto führte dazu dass er dann für unbestimmte Zeit.

00:20:34: Lief mit der Folge es gab keine Freistellung diese bezugsbindung war unwirksam das hat in der Praxis zu unglaublichen Problem geführt jetzt kommt die Kommission also wir haben.

00:20:43: Keine Probleme mehr mit automatischen verlängerst da sind wir akzeptieren das so lange

00:20:48: der Abnehmer Händler die Möglichkeit hat nach 5 Jahren zu wechsel also zB durch eine Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist zweitens.

00:20:58: Alleinvertrieb hier gibt es eine spannende Änderungen wie erinnern uns nach dem aktuellen derzeitigen Verständnis liegt Alleinvertrieb vor wenn wir einen Händler in einem Gebiet einsetzen.

00:21:10: Da kommt die Kommission jetzt um die Ecke und sag.

00:21:13: Das ändern wir man kann in Zukunft auch mehrere Händler seine begrenzte Zahl von Abnehmern in einem allein Vertriebsgebiet eines mit einer Worten das können die sich teilen.

00:21:26: Außerdem kann man den Alleinvertrieb für Händler.

00:21:30: Auferlegen aktiv und passiv an unautorisierte Händler zu liefern das ist eigentlich auch eine sehr schöne neue Regelung.

00:21:42: Ja ich glaube da war im möchte ich es belassen.

00:21:46: Okay super vielen Dank mit Blick auf diese letzten Punkte zeigt sich meines Erachtens dass die Kommission ja jedenfalls bemüht war ausgewogene und auch praxistaugliche Regelungen zu schaffen.

00:22:00: Daylong erscheinen erkennbar von einem ich nenne es mal pragmatische Ansatz getragen zu werden kannst du es dieses Fazit mittragen

00:22:10: ich kann das grundsätzlich mittragen im Gründung ist das ein guter Wurf was die Kommission davor gelegt hatte sie ist bei der Struktur geblieben sie hat im Grunde genommen wenige Änderungen vorgenommen die beißen diese Änderungen

00:22:26: kann man als Verbesserung sicherlich auch ansehen das ganze natürlich aufgrund dieses langen Novellierung Prozesses und der vielen Stellungnahmen eine sehr pragmatische Vorgehensweise allerdings

00:22:37: bei einigen Sachen der Sprache schon drüber

00:22:41: vielleicht Nachbesserungsbedarf also nochmals die Regelung zum dualen Vertrieb finde ich müssen noch nachgebessert werden.

00:22:50: Wir bleiben dran gut das war doch ein passendes Schlusswort bei dem ich es auch belassen möchte

00:22:58: lieber Zuhörerinnen und Zuhörer wird bedanken uns recht herzlich dass Sie dabei waren und uns Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben falls Sie noch weitere Fragen haben finden Sie unsere Kontaktdaten in den Shownotes.

00:23:12: In der Shownotes finden Sie außerdem noch einen Link zu einem Blogbeitrag von uns zu dem hier besprochenen Thema des VGVO Reformprozesse.

00:23:23: Also ich bedanke mich nochmals und sage bis zum nächsten Mal tschüss.

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